Name | Telefon | Fax | |
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Frau Wahle | +49 5622 / 988 620 | +49 5622 / 988 653 |
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Frau Lanz | +49 5622 / 988 640 |
+49 5622 / 988 653 |
Bevor Sie die Ehe schließen dürfen, müssen zunächst einige „bürokratische Hürden“ überwunden werden. Gehen Sie hierzu wie folgt vor:
a. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, telefonisch unter 05622/988-620 oder per Mail an
standesamt@fritzlar.de und reservieren Sie einen Termin, sofern Sie bei uns die Ehe schließen möchten.
b. Als Ort der Eheschließung steht Ihnen das Trauzimmer im Rathaus zur Verfügung.
Trauzimmer
c. Als nächstes müssen Sie die Eheschließung anmelden. Hierzu ist das Wohnsitz-Standesamt zuständig.
Hat einer von Ihnen beiden seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz in Fritzlar, so können Sie die
Eheschließung in unserem Standesamt anmelden.
d. Informieren Sie sich bei Ihrem Wohnort-Standesamt über die vorzulegenden Unterlagen bzw. Urkunden und vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin zur Anmeldung der Eheschließung.
Die Prüfung der Ehevoraussetzungen ist ein halbes Jahr gültig.
e. Wird die Anmeldung der Eheschließung bei uns vorgenommen, so können wir den Ablauf der Trauung und alles Weitere in diesem Gespräch klären.
Wird die Anmeldung von einem anderen Standesamt vorgenommen, so teilen Sie
den Kolleginnen/Kollegen mit, dass Sie bei uns heiraten möchten.
Ihre Unterlagen werden dann zu uns überstellt.
Nehmen Sie ca. eine Woche nach der Anmeldung (telefonisch) Kontakt mit uns auf und wir können
dann alles Weitere besprechen.